Datenschutz-Grundverordnung leichtgemacht
Am 25. Mai 2018 tritt in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Eine Missachtung hat hohe Bußgelder zur Folge. Für Umbraco-Nutzer gibt es nun zwei wichtige Upgrades, die bei der Einhaltung der Verordnung helfen.
Am 25. Mai 2018 tritt in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen – und das ist der Großteil –, sind an genaue Vorschriften gebunden. Eine Missachtung hat hohe Bußgelder zur Folge. Für Umbraco-Nutzer gibt es nun zwei wichtige Upgrades, die bei der Einhaltung der Verordnung helfen.
In unserer digitalen Welt ist der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten einerseits alltäglich, andererseits eine Arbeit, die Fingerspitzengefühl verlangt. Bei dieser Herausforderung soll ab Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (englisch: General Data Protection Regulation, GDPR) helfen und den Umgang personenbezogener Daten EU-weit einheitlich regeln. Betroffen sind alle Stellen, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, vom privaten Unternehmen bis hin zur Einrichtung im öffentlichen Sektor.
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Richterhammer
Das bedeutet, Verantwortliche müssen sich zum einen gründlich über ihre neuen Rechte und Pflichten informieren, zum anderen aber auch mit der technischen Umsetzung auseinandersetzen. Hier kommt für Umbraco-Nutzer das neueste Upgrade, Umbraco 7.9, ins Spiel – vom Headquarter auch das „GDPR-Umbraco“ genannt. Und warum, wird schnell klar: Das Upgrade schafft eine wichtige Basis, mit der sich durch die DSGVO geregelte Sachverhalte technisch deutlich leichter als bisher umsetzen lassen.
Im Zentrum von Umbraco 7.9 steht die Übersicht über das, was mit Kundendaten geschieht. Konkret bedeutet das zwei Dinge: die Entscheidung, welche Daten überhaupt gesammelt werden sowie das Verwalten von Zugangsberechtigungen. Die Datenschutz-Grundverordnung fordert, dass jederzeit detailliert zurückverfolgt werden kann, welcher Nutzer welche Aktion ausgeführt hat. Umbraco 7.9 bietet diese Möglichkeit und hält genauso die Funktion bereit, alle einen Nutzer betreffenden Daten gebündelt zu exportieren. Zudem können Werte mit sensitive, also als vertraulich, gekennzeichnet werden.
Umbraco-Nutzern erleichtert das Upgrade auf 7.9 also die DSGVO-konforme Arbeit mit Kundendaten erheblich. Doch auch Umbraco Forms hat mit Version 7.0 eine DSGVO-Überholung bekommen. Hier gibt es ebenso wie im Content-Management-System eine Möglichkeit, Zugriffsrechte zu personalisieren und einzuschränken. Forms 7.0 kann übrigens nur in Verbindung mit Umbraco 7.9 genutzt werden.
Während die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung beim Verantwortlichen des jeweiligen Unternehmens liegt, dienen Umbraco 7.9 und Umbraco Forms 7.0 als Stützen, die die Konformität mit der EU-Verordnung bedeutend erleichtern. Wie wichtig diese Upgrades sind, lässt sich daran ablesen, dass außer den DSGVO-Features keine weiteren Ergänzungen zu den Vorgängerversionen – Umbraco 7.8.2 und Forms 6.0.7 – gemacht wurden. Hier geht es ausschließlich um den Datenschutz.
Screenshots und weitere Infos rund um die Upgrades gibt es im offiziellen Umbraco-Blog: https://umbraco.com/blog/umbraco-version-79-and-forms-70-is-out.
Gleichzeitig werden diese beiden Versionen nicht die letzten gewesen sein, die DSGVO-freundliche Features bereitstellen. Auf dem offiziellen Umbraco-Blog heißt es dazu:
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Die schnelle Entwicklung der digitalen Welt macht die fortlaufende Anpassung von Gesetzen erforderlich. Auf diese wiederum antworten Software-Entwickler und berücksichtigen sie in Updates, sodass Datenschutz auch bei Umbraco weiterhin eine zentrale Rolle spielen wird.
Umbraco 7.9 und Umbraco Forms 7.0 sind im Hinblick auf einen einheitlichen Datenschutz also als Startschuss eines andauernden Prozesses zu verstehen. Und helfen Ihnen dabei, bis zum 25. Mai 2018 bestens aufgestellt zu sein.
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